1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage
Casino Bremen betreibt sein Angebot im Einklang mit den geltenden deutschen und europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Richtlinie beschreibt die Pflichten, die sich insbesondere aus dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG), dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sowie den einschlägigen EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung (AMLD4/AMLD5) ergeben.
Als Veranstalter von Glücksspielen gilt Casino Bremen als verpflichtetes Unternehmen im Sinne des GwG. Daraus resultiert die gesetzliche Verpflichtung, Maßnahmen zur Kundenidentifizierung, zur laufenden Überwachung von Transaktionen sowie zur Meldung verdächtiger Aktivitäten umzusetzen.
Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die ein Konto bei Casino Bremen eröffnen oder nutzen.
2. Kundenidentifizierung (KYC)
2.1 Identifizierung bei der Registrierung
Jede Person, die ein Spielerkonto bei Casino Bremen eröffnet, hat ihre Identität nachzuweisen. Die Identifizierung erfolgt vor oder unmittelbar nach der Kontoeröffnung, spätestens jedoch, bevor eine Spielteilnahme oder Auszahlung stattfindet.
Zur Identitätsprüfung werden insbesondere folgende Dokumente akzeptiert:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder vergleichbares Dokument
- Adressnachweis: aktueller Kontoauszug oder Versorgerrechnung (nicht älter als 3 Monate)
- Zahlungsmittelnachweis: Nachweis über das verwendete Zahlungsmittel (z. B. Kontoauszug, Kartenabbildung)
Alle eingereichten Dokumente müssen gültig, vollständig und unverändert sein. Manipulierte, verfälschte oder unleserliche Dokumente werden nicht akzeptiert.
2.2 Altersverifikation
Die Teilnahme am Glücksspiel ist in Deutschland Personen unter 18 Jahren nicht gestattet. Casino Bremen überprüft das Alter jedes Nutzers im Rahmen des KYC-Prozesses. Ohne erfolgreiche Altersverifikation ist eine Kontoaktivierung nicht möglich.
2.3 Erweiterte Sorgfaltspflichten
In bestimmten Situationen sind erweiterte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) anzuwenden. Dies gilt insbesondere, wenn:
- ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung festgestellt wird,
- Transaktionen oder Gewinnauszahlungen einen Schwellenwert von 2.000 Euro erreichen oder überschreiten (bei landbasierten Bereichen),
- eine Person als politisch exponierte Person (PEP) identifiziert wird,
- Unstimmigkeiten zwischen angegebenen und tatsächlichen Informationen bestehen.
In diesen Fällen kann Casino Bremen zusätzliche Unterlagen anfordern, darunter Nachweise über die Herkunft von Geldern oder Vermögenswerten (Source of Funds / Source of Wealth).
3. Verbotene Zahlungsmethoden
Anonyme Zahlungsmethoden, einschließlich Bargeldgutscheine und vergleichbare nicht rückverfolgbare Zahlungsmittel, sind im Online-Glücksspiel in Deutschland unzulässig. Casino Bremen akzeptiert ausschließlich Zahlungsmittel, die auf den Namen des Kontoinhabers lauten und eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Der Nachweis der Inhaberschaft des verwendeten Zahlungsmittels kann jederzeit verlangt werden.
4. Kontoführung und Mehrfachkonten
Jede Person darf bei Casino Bremen nur ein einziges Spielerkonto führen. Die Eröffnung mehrerer Konten durch dieselbe Person ist untersagt. Werden Mehrfachkonten festgestellt, ist Casino Bremen berechtigt, alle betroffenen Konten zu sperren und ausstehende Guthaben einzubehalten, bis die Situation vollständig geklärt ist.
5. Laufende Überwachung und Transaktionsmonitoring
Casino Bremen führt eine kontinuierliche Überwachung der Kontoaktivitäten durch. Dabei werden Transaktionsmuster analysiert, um ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Zu den Merkmalen, die eine vertiefte Prüfung auslösen können, gehören unter anderem:
- ungewöhnlich hohe oder häufige Einzahlungen ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem Spielverhalten,
- Auszahlungen kurz nach Einzahlungen ohne nennenswerte Spielaktivität,
- Nutzung mehrerer Zahlungsmittel ohne nachvollziehbaren Grund,
- Transaktionen, die nicht mit dem angegebenen Einkommensprofil des Nutzers übereinstimmen.
6. Meldepflichten
Werden im Rahmen der Überwachung Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung festgestellt, ist Casino Bremen gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung an die zuständige Behörde, die Financial Intelligence Unit (FIU), zu erstatten. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe der betroffenen Beträge. Nutzer werden über eine solche Meldung nicht informiert, sofern dies gesetzlich untersagt ist.
7. OASIS-Sperrsystem
Casino Bremen ist an das zentrale deutsche Sperrsystem OASIS angebunden. Bei jeder Anmeldung wird geprüft, ob der Nutzer im Sperrsystem erfasst ist. Gesperrten Personen ist die Teilnahme am Glücksspiel nicht gestattet. Die Anbindung an OASIS ist eine gesetzliche Anforderung gemäß GlüStV.
8. PEP- und Sanktionsprüfung
Im Rahmen des KYC-Prozesses prüft Casino Bremen, ob ein Nutzer als politisch exponierte Person (PEP) einzustufen ist oder auf Sanktionslisten geführt wird. Diese Prüfung erfolgt bei der Registrierung sowie fortlaufend während der Kontonutzung. Bei positivem Befund werden erweiterte Sorgfaltspflichten angewendet oder das Konto bis zur Klärung eingeschränkt.
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Alle im Rahmen des KYC-Prozesses erhobenen Dokumente und Daten werden gemäß den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, sofern keine abweichenden gesetzlichen Vorgaben gelten.
10. Mitwirkungspflicht der Nutzer
Nutzer sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie angeforderte Dokumente fristgerecht einzureichen. Werden Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt, ist Casino Bremen berechtigt, das Konto zu sperren oder Auszahlungen zurückzuhalten, bis die Identifizierung abgeschlossen ist. Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht kann zur dauerhaften Kontoschließung führen.
11. Änderungen dieser Richtlinie
Casino Bremen behält sich das Recht vor, diese AML- und KYC-Richtlinie jederzeit anzupassen, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Anforderungen. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung des Kontos nach einer Änderung gilt als Zustimmung zur aktualisierten Richtlinie.

